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Der Weg zur Kur

 

Die ambulante Kur zählt zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Liegt eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vor, muss die Krankenkasse diese genehmigen.
Sollte der Kurantrag abgelehnt werden, legen Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch ein, dieser wird dann erfahrungsgemäß in den meisten Fällen genehmigt.
Sie sollten deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Kuraufenthalt einen Kurantrag stellen. Möglich ist das aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Intervallen von vier Jahren, wenn es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt.
Sollte sich das Beschwerdebild verschlechtern oder neue Krankheiten hinzukommen, sind auch kürzere Intervalle möglich. Ihr Ansprechpartner zum Beantragen einer ambulanten Kur ist der Haus-, Fach- oder Betriebsarzt, der die Notwendigkeit der Kur begründen muss, damit Sie die notwendigen Antragsformalitäten für die Krankenkasse erledigen können.

 

Die Krankenkassen übernehmen folgende Kosten:

 

100 Prozent der Kosten für den Kurarzt

 

90 Prozent der Kurmittelkosten/Anwendungen (einmalig 10 € Rezeptgebühr sowie 10% Eigenanteil des Rezeptwertes) Krankenkassenabhängige Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Kurbeitrag.

 

Bevor Sie eine ambulante Kur im Nordseeheilbad Cuxhaven antreten, müssen Sie zunächst einen der örtlichen Badeärzte aufsuchen.

 

» Mit Rezept in den Kur & Spa-Bereich des Thalassozentrums


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